Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8769
OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97 (https://dejure.org/1998,8769)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.04.1998 - 14 U 1556/97 (https://dejure.org/1998,8769)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. April 1998 - 14 U 1556/97 (https://dejure.org/1998,8769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Vorliegen einer Treuhandabrede; Schuldrechtliche Bindung im Innenverhältnis; Zahlung des Kaufpreises durch Treugeber; Erwerb für Eltern, um bürokratische Hindernisse zu vermeiden; Wirtschaftliches Eigentum der Eltern; Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZGB § 203 Abs. 1; BGB § 667
    Rechtsstellung des Treunehmers aus einem zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Treuhandverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95

    Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Dann aber setzt er sich mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wenn er sich nach einem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse auf die Nichtigkeit der Treuhandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt einer Umgehung (damals) geltenden Rechts beruft (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.1993 - V ZR 107/92, DtZ 1993, 210 ; BGH, Urt. v. 25.10.1995 - VI ZR 83/95, DtZ 1996, 51 ).
  • BGH, 26.03.1993 - V ZR 107/92

    Treuwidrige Berufung auf fehlende Übertragungserklärung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Dann aber setzt er sich mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wenn er sich nach einem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse auf die Nichtigkeit der Treuhandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt einer Umgehung (damals) geltenden Rechts beruft (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.1993 - V ZR 107/92, DtZ 1993, 210 ; BGH, Urt. v. 25.10.1995 - VI ZR 83/95, DtZ 1996, 51 ).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Bei der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger und der Zedentin Ixxx Exxxx auf Verlangen das Eigentum an dem zuvor von dem Veräußerer Wxxxx Sxxxxxx erworbenen Grundstücks zu verschaffen, handelt es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung aus § 667 BGB , die auf Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten gerichtet ist und dem Formzwang des § 313 BGB nicht unterliegt (st. Rsp., vgl. BGHZ 85, 245, 248; BGHZ 127, 168, 175; BGH, Urt. v. 17.10.1980 - V ZR 143/79, NJW 1981, 1267, 1268; BGH Urt. v. 02.05.1996 - III ZR 50/95, NJW 1996, 1960, 1961).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Bei der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger und der Zedentin Ixxx Exxxx auf Verlangen das Eigentum an dem zuvor von dem Veräußerer Wxxxx Sxxxxxx erworbenen Grundstücks zu verschaffen, handelt es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung aus § 667 BGB , die auf Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten gerichtet ist und dem Formzwang des § 313 BGB nicht unterliegt (st. Rsp., vgl. BGHZ 85, 245, 248; BGHZ 127, 168, 175; BGH, Urt. v. 17.10.1980 - V ZR 143/79, NJW 1981, 1267, 1268; BGH Urt. v. 02.05.1996 - III ZR 50/95, NJW 1996, 1960, 1961).
  • BGH, 02.05.1996 - III ZR 50/95

    Formbedürftigkeit eines Auftrags zur Ersteigerung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Bei der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger und der Zedentin Ixxx Exxxx auf Verlangen das Eigentum an dem zuvor von dem Veräußerer Wxxxx Sxxxxxx erworbenen Grundstücks zu verschaffen, handelt es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung aus § 667 BGB , die auf Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten gerichtet ist und dem Formzwang des § 313 BGB nicht unterliegt (st. Rsp., vgl. BGHZ 85, 245, 248; BGHZ 127, 168, 175; BGH, Urt. v. 17.10.1980 - V ZR 143/79, NJW 1981, 1267, 1268; BGH Urt. v. 02.05.1996 - III ZR 50/95, NJW 1996, 1960, 1961).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94

    Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Tatsächlich gewollt war auch die zugleich getroffene Treuhandabrede, die den Beklagten im Innenverhältnis gegenüber dem Kläger und dessen Ehefrau verpflichtete, sämtliche Verfügungen über das Grundstück nur im Einvernehmen mit den genannten Treugebern zu treffen (vgl. auch BGH, Urt.v. 19.9.1995 - VI ZR 377/94, DtZ 1996, 26, 28).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 212/94

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem verdeckten Treuhandvertrag aus Anlaß der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stellen sich die dem Grundstückserwerb durch den Beklagten zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien als ein fiduziarisches Treuhandverhältnis dar, für das kennzeichnend ist, dass das Treugut, nämlich das in Rede stehende Grundstück Rxxxstraße x in Mxxxxxxxxxxx, zu vollem Recht, also mit ungeschmälerter Außenzuständigkeit übertragen wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1996 - V ZR 212/94, DtZ 1996, 138 ).
  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
    Bei der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger und der Zedentin Ixxx Exxxx auf Verlangen das Eigentum an dem zuvor von dem Veräußerer Wxxxx Sxxxxxx erworbenen Grundstücks zu verschaffen, handelt es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung aus § 667 BGB , die auf Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten gerichtet ist und dem Formzwang des § 313 BGB nicht unterliegt (st. Rsp., vgl. BGHZ 85, 245, 248; BGHZ 127, 168, 175; BGH, Urt. v. 17.10.1980 - V ZR 143/79, NJW 1981, 1267, 1268; BGH Urt. v. 02.05.1996 - III ZR 50/95, NJW 1996, 1960, 1961).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht